AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Golfclubmitgliedschaften
1. Allgemeines
Die CP Golf Web Marketing GmbH, Kiebitzstraße 54, D-53881 Euskirchen, vertreten durch ihren Geschäftsführer Christian Papendick, ebenda, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn zu HRB 25852 (nachstehend «GWM» genannt) vermittelt über ihre Internetseiten www.golf-web-marketing.de und www.guenstiger-golfen.de Golf-Fernmitgliedschaften in Golfclubs, die Mitglied im Deutschen Golfverband e.V. (DGV) sind.
Die GWM übernimmt für ihre Kunden die Auswahl eines geeigneten Partner-Golfclubs, die Anmeldung sowie die gesamte laufende Verwaltung der Mitgliedschaft für den Kunden.
Die Leistungen der GWM sind Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die für alle Verträge mit GWM über die Vermittlung und Betreuung von Golf-Fernmitgliedschaften gelten.
2. Informationen zur Golf-Fernmitgliedschaft
Eine Golf-Fernmitgliedschaft ist eine Mitgliedschaft in einem Golfclub, der mindestens 150 Kilometer vom Wohnsitz des Mitgliedes entfernt liegt. Die Golf-Fernmitgliedschaft begründet in der Regel ein Spielrecht auf dem Platz des Partner-Golfclubs nur gegen Greenfee. Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung an einen Partner-Golfclub, der Spielrecht ohne Greenfee gewährt.
Die Golf-Fernmitgliedschaft enthält folgende Leistungen des Golfclubs:
- Aufnahme des Golfers als offizielles Fernmitglied in den Golfclub gemäß den Regelungen des Golfclubs
- Beantragung des Golfclub-Ausweises (inklusive aller entstehenden Gebühren) für das vermittelte Fernmitglied
- Versand eines Vorgabenstammblattes sowie des Golfclub-Ausweises an das Fernmitglied
- Handicapverwaltung des Fernmitgliedes
3. Angebot, Vertragsschluss
Die Angebote von GWM im Internet (www.guenstiger-golfen.de bzw. www.golf-web-marketing.de) sind unverbindlich und dienen allein der Werbung und Information. Nach Übersendung des vom Kunden ausgefüllten Vermittlungsantrags (per Internet, E-Mail, Brief oder Fax) unterbreitet GWM dem Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zur Vermittlung einer Golf-Fernmitgliedschaft in einem ausgewählten Partner-Golfclub. Hat der Kunde einen Wunschclub angegeben, vermittelt GWM im Rahmen der verfügbaren Kontingente eine Fernmitgliedschaft in diesen Golfclub; ein Anspruch des Kunden auf Vermittlung in den im Antrag genannten Wunschclub besteht jedoch nicht. Ein Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot der GWM durch schriftliche Erklärung (auch per E-Mail) oder konkludent durch Bezahlung der dem Angebot beigefügten Rechnung angenommen hat. Die Annahmefrist entspricht der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist.
4. Leistungen der GWM
Mit Vertragsabschluss beauftragt und bevollmächtigt der Kunde die GWM, nach Maßgabe der von dem Kunden getroffenen Auswahl des Typs der Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedschaft im Wunschclub, Mitgliedschaft im Zufallsclub oder Treuemitgliedschaft) die gewünschte Mitgliedschaft in dem im Angebot bezeichneten Partner-Golfclub, der Mitglied im Deutschen Golfverband e.V. (DGV) ist, im Namen und auf Rechnung des Kunden als Golf-Fernmitgliedschaft zu beantragen und abzuschließen. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist GWM befreit.
GWM nimmt im Namen und auf Rechnung des Kunden alle rechtlichen und tatsächlichen Handlungen im Zusammenhang mit der Eingehung (Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen), Verlängerung und Beendigung (Kündigung) der Mitgliedschaft vor.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Anmeldung des Kunden in einem Partner-Golfclub erst nach vollständiger Bezahlung der von GWM bei Angebotsabgabe gestellten Rechnung erfolgt, damit sichergestellt ist, dass die darin enthaltene Mitgliedsgebühr bei Aufnahme des Kunden als Fernmitglied in dem ausgewählten Partner-Golfclub auch unverzüglich beglichen werden kann.
GWM vereinnahmt den fälligen Golfclub-Mitgliedsbeitrag für den jeweiligen Partner-Golfclub von dem Kunden und leitet diesen ohne Abzüge an den Partner-Golfclub weiter.
Gläubiger des Golfclubbeitrages ist der Partner-Golfclub. Leistungserbringer und Vertragspartner der Fernmitglieder für die Golfclubmitgliedschaften sind alleine die Partner-Golfclubs von GWM.
GWM fungiert nur als Vermittler der Golfclubmitgliedschaft und übernimmt mithin keine Haftung für die vom Partner-Golfclub zu erbringenden Leistungen. Die Anmeldung bei dem Partner-Golfclub erfolgt binnen vierzehn Tagen nach vollständigem Zahlungseingang.
5. Preise
Die auf unseren Internetseiten angegebenen Preise für die Golf-Fernmitgliedschaften gelten jeweils pro Person und Kalenderjahr und beinhalten den Golfclub-Beitrag sowie die Vermittlungs- und Betreuungsgebühr der GWM und die hierauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%. Die Aufschlüsselung dieser Gebühren teilt GWM dem Kunden im speziell auf ihn zugeschnittenen Angebot mit. Diese Gebühren fallen bei Fortführung des Vertragsverhältnisses jährlich in jeweils gleicher Höhe an und werden jeweils im Dezember für das Folgejahr in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind als reduziert gekennzeichnete Einstiegskonditionen im ersten Jahr des Vertragsverhältnisses. GWM teilt dem Kunden hier neben den reduzierten Einstiegspreisen auch die regulären Konditionen mit, zu denen sich das Vertragsverhältnis ab dem zweiten Kalenderjahr jährlich verlängert.
Die Vermittlungs- und Betreuungsgebühr kann im Falle einer Steigerung der allgemeinen Personal-, Raum-, Energie- und Telekommunikationskosten in entsprechendem Umfang erhöht werden. Die Gebührenerhöhung kann nur mit schriftlicher Voran-kündigung von mindestens 4 Wochen zum Beginn eines Kalenderjahrs erfolgen und bezieht sich immer auf die Verlängerungskonditionen ab dem zweiten Kalenderjahr des Vertragsverhältnisses. Dem Kunden steht bei Gebührenerhöhungen von mehr als 10 % ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 2 Wochen nach Ankündigung der Gebührenerhöhung schriftlich gegenüber der GWM erklärt werden muss. Andernfalls gilt die Gebührenerhöhung als vom Kunden anerkannt. Der Kunde wird hierauf bei Ankündigung einer Gebührenerhöhung nochmals gesondert hingewiesen.
6. Vertragslaufzeit, Kündigung
Das Vertragsverhältnis mit GWM und die Golf-Fernmitgliedschaft gelten jeweils für eine anfängliche Vertragslaufzeit von einem Kalenderjahr, sofern nicht im individuellen Angebot eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit setzen sich das Vertragsverhältnis mit GWM und die Golf-Fernmitgliedschaft auf unbestimmte Zeit fort.
Zum Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit sowie jederzeit danach kann das Vertragsverhältnis mit GWM mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigungsfristen für die Golf-Fernmitgliedschaft richten sich nach den Bestimmungen des Partner-Golfclubs und können von der Kündigungsfrist gegenüber GWM abweichen. Informationen zu den einschlägigen Kündigungsregeln erhält der Kunde mit dem individuellen Angebot gemäß Ziffer 3 sowie im weiteren Verlauf der Golf-Fernmitgliedschaft bei Bedarf vom jeweiligen Partner-Golfclub.
Kündigungen der Golf-Fernmitgliedschaft sind stets gegenüber der GWM zu erklären, die von beiden Parteien unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung als Empfangsvertreter benannt ist. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit GWM gilt zugleich auch als Kündigung der Golf-Fernmitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin. GWM wird eine Kündigung durch den Partner-Golfclub unverzüglich an den Kunden weiterleiten.
Bei Nichtbezahlung der jährlichen Mitgliedschaftsgebühren, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, insbesondere auch infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann GWM dem Kunden eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen, nach deren fruchtlosem Ablauf GWM zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.
Eine ordentliche Kündigung durch GWM oder den Partner-Golfclub wird nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Kündigt der Kunde zu einem anderen Zeitpunkt als dem Ende eines Kalenderjahres, erfolgt eine Erstattung der Vermittlungs- und Betreuungsgebühren der GWM für den Zeitraum nach Vertragsbeendigung nur, sofern bei Zugang der Kündigung noch kein Aufwand für den Stammdatenabgleich mit Golfern und Partner-Golfclubs, Abwicklung von Zahlungen und Bestellung des neuen DGV-Ausweises angefallen ist. Dieser Aufwand, der den maßgeblichen Teil der von GWM jährlich gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen darstellt, entsteht in der Regel im Dezember für das folgende Kalenderjahr. Die Erstattung der Golfclub-Beiträge bei unterjähriger Kündigung (sofern diese überhaupt möglich ist) bestimmt sich nach den Regelungen des jeweiligen Partner-Golfclubs; nähere Informationen erhält der Kunde in seinem persönlichen Log-in-Bereich. Soweit bei Wirksamwerden der Kündigung der Golfclub-Beitrag des Kunden von GWM schon an den Partner-Golfclub weitergeleitet wurde, übernimmt GWM keinerlei Haftung für die ordnungsgemäße Rückerstattung etwaiger (Teil-)Beträge.
7. Clubwechsel
Der Kunde bleibt dem Golfclub für die gesamte Dauer seines Vertragsverhältnisses angeschlossen, außer er teilt GWM einen ausdrücklichen Wechselwunsch bis spätestens 30. September eines jeden Jahres für die kommende Saison mit oder der Partner-Golfclub kündigt die Fernmitgliedschaft gemäß Ziffer 6. In beiden Fällen wird GWM dem Kunden ein Angebot zur Vermittlung in einen neuen Partner-Golfclub unterbreiten.
8. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CP Golf Web Marketing GmbH, Kiebitzstraße 54, 53881 Euskirchen, Tel.: 02255 - 9593777, Fax: 02255 – 9593778. E-Mail: info@golf-web-marketing.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie finden diese hier: Widerrufsformular. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollem, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
9. Datenschutz
Informationen zur Datenverarbeitung inklusive den Rechten betroffener Personen sowie allgemein zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung (abrufbar unter www.golf-web-marketing.de/datenschutz).
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.